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Jobs in der Gebäudereinigung: Lohngruppen, § 613a und der geteilte Dienst

· 10 Min. Lesezeit
Reinigungskraft bei der Unterhaltsreinigung mit Wischmopp und Putzeimer

Die Gebäudereinigung ist das größte Handwerk Deutschlands und gleichzeitig das, in das man am leichtesten hineinkommt. Für den Einstieg genügen Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit. Genau deshalb sehen drei Anzeigen für dieselbe Tätigkeit völlig unterschiedlich aus: In Köln sucht ein Dienstleister eine „Reinigungskraft auf Minijob-Basis, Mo–Fr 6–9 Uhr“. In Stuttgart wird ein „Springer für den Raum Nord, Führerschein erforderlich, Vollzeit“ gesucht. In Frankfurt steht „Glas- und Fassadenreinigung, Erfahrung mit Hubarbeitsbühne“.

Diese drei Anzeigen liegen nicht ein paar Prozent, sondern mehrere Euro pro Stunde auseinander — und der Grund steht in keiner von ihnen. Er steht im Tarifvertrag der Branche. Dieser Text erklärt die Punkte, die tatsächlich darüber entscheiden, ob ein Angebot gut ist: die Lohngruppe, was beim Anbieterwechsel eines Objekts mit Ihrem Vertrag passiert, der Unterschied zwischen Minijob und Teilzeit, der geteilte Dienst und die Wegezeit, und was in eine Bewerbung gehört, die eine Objektleitung sofort verwenden kann.

Die Lohngruppe ist die wichtigste Information der Branche

In der Gebäudereinigung gilt nicht nur der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der zum 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde liegt. Es gilt ein eigener, höherer Branchenmindestlohn aus dem Tarifwerk des Gebäudereiniger-Handwerks. Dieser ist über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt worden, und das ist der entscheidende Punkt: Er gilt für jeden Betrieb der Branche in Deutschland, auch wenn der Arbeitgeber in keinem Verband ist, auch wenn Sie nicht in der Gewerkschaft sind, und auch für Beschäftigte, die aus dem Ausland entsandt werden.

Der Rahmentarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen, der Lohntarifvertrag die Beträge. Für die allgemeinverbindlichen Mindestlöhne zählen vor allem zwei Gruppen: Lohngruppe 1 für die Innen- und Unterhaltsreinigung, also den Großteil der Tätigkeiten, und Lohngruppe 6 für die Glas- und Fassadenreinigung. Zwischen beiden liegen mehrere Euro pro Stunde, also auf ein Vollzeitjahr gerechnet ein vierstelliger Betrag. Wer im Vorstellungsgespräch nicht fragt, welcher Lohngruppe die Tätigkeit zugeordnet wird, verhandelt über den falschen Punkt.

Die Beträge werden regelmäßig neu verhandelt und ändern sich üblicherweise zum 1. Januar. Schlagen Sie deshalb vor jedem Gespräch die aktuelle Lohntabelle nach — die geltenden Branchenmindestlöhne werden auch von der Zollverwaltung veröffentlicht, weil sie dort kontrolliert werden. Eine Anzeige, die „übertarifliche Bezahlung“ verspricht, ohne den Stundenlohn zu nennen, sagt Ihnen nichts.

Einsatzbereiche der Gebäudereinigung: Zuordnung, typische Arbeit und das Wissen, nach dem im Gespräch gefragt wird.
Bereich und LohngruppeTypische ArbeitWas erwartet wird
Unterhaltsreinigung — Lohngruppe 1Büros, Schulen, Treppenhäuser, Sanitärbereiche; täglich oder mehrmals wöchentlich, früh morgens oder abends.Leistungsverzeichnis lesen, Farbcodierung der Tücher, Dosierung, saubere Stundenzettel.
Grundreinigung — Lohngruppe 1, oft mit ZuschlägenPeriodische Intensivreinigung: Beschichtung entfernen, Böden einpflegen, Sprühextraktion von Teppich.Einscheibenmaschine, Wassersauger, Sprühextraktionsgerät; Kenntnis der Bodenbeläge.
Krankenhaus- und Hygienereinigung — Lohngruppe 1, gesonderte SchulungKliniken, Pflegeheime, Praxen; Risikobereiche, Wischdesinfektion, dokumentierte Abläufe.Desinfektionsplan, Reinigungs- und Desinfektionspläne nach den einschlägigen RKI-Empfehlungen, strikte Farbtrennung.
Industriereinigung — Lohngruppe 1, häufig NachtzuschlagProduktionshallen und Anlagen, meist nachts zwischen zwei Schichten.Hochdruckreiniger, Aufsitz-Scheuersaugmaschine, Betriebsanweisungen des Kunden, Freigaben.
Baureinigung — Lohngruppe 1, körperlich schwerBauzwischen- und Bauschlussreinigung, Staub, Zementschleier, enge Termine.Belastbarkeit, Staubschutz, Umgang mit sauren Reinigern auf Neubauflächen.
Glas- und Fassadenreinigung — Lohngruppe 6Fenster, Glasfassaden, Wintergärten; Leiter, Hubarbeitsbühne, Osmoseanlage mit Teleskopstange.Höhentauglichkeit, Bedienberechtigung für die Hubarbeitsbühne, Absturzsicherung, Führerschein.

Wer im Basislohn feststeckt, hat damit auch die Landkarte für den nächsten Schritt: Glas und Fassade zahlen am besten, Klinikreinigung ist am stabilsten, Maschinenführung und Vorarbeit sind die Wege nach oben innerhalb desselben Betriebs.

§ 613a BGB: Was passiert, wenn das Objekt den Anbieter wechselt

Fast die gesamte gewerbliche Reinigung läuft über Dienstleistungsverträge, die alle paar Jahre neu vergeben werden. Für Sie ist das die zentrale Risikofrage: Verliert Ihr Arbeitgeber das Objekt, verlieren Sie dann Ihre Stelle?

Die deutsche Antwort ist differenzierter, als viele erwarten. Ein bloßer Auftragswechsel ist noch kein Betriebsübergang. § 613a BGB greift, wenn eine wirtschaftliche Einheit übergeht — und in personalintensiven Dienstleistungen wie der Reinigung gibt es kaum Maschinen oder Betriebsmittel, die übergehen könnten. Deshalb stellt die Rechtsprechung darauf ab, ob der neue Dienstleister einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil der bisherigen Belegschaft weiterbeschäftigt. Übernimmt er die Mannschaft, liegt ein Betriebsübergang vor. Kommt er mit eigenen Leuten und ändert die Organisation, in der Regel nicht.

Liegt ein Betriebsübergang vor, gilt Folgendes:

  • Ihr Arbeitsverhältnis geht über, unverändert und mit Ihrer bisherigen Betriebszugehörigkeit. Sie bewerben sich nicht neu, und Ihre Probezeit beginnt nicht von vorn.
  • Ihr Besitzstand ist geschützt. Rechte aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, die Inhalt Ihres Arbeitsverhältnisses werden, dürfen ein Jahr lang nicht zu Ihrem Nachteil geändert werden.
  • Eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam. Betriebsbedingte Kündigungen aus anderen Gründen bleiben möglich — der Übergang selbst darf aber nicht der Grund sein.
  • Sie müssen schriftlich unterrichtet werden, über Zeitpunkt, Grund und Folgen. Ab dieser Unterrichtung haben Sie einen Monat Zeit, dem Übergang zu widersprechen.

Der Widerspruch klingt nach Schutz, ist aber meist das Gegenteil: Sie bleiben dann bei einem Arbeitgeber, der für Sie keine Arbeit mehr hat. Sinnvoll ist er praktisch nur, wenn Ihr bisheriger Betrieb Ihnen ein anderes Objekt anbieten kann. Fehlt die Unterrichtung oder ist sie fehlerhaft, beginnt die Monatsfrist nicht zu laufen — auch das ein Grund, dieses Schreiben aufzubewahren.

Zwei Fragen im Vorstellungsgespräch folgen direkt daraus: Seit wann betreut der Betrieb dieses Objekt, und wann wird der Auftrag neu ausgeschrieben? Ein Objekt, das seit acht Jahren gehalten wird, und eines, das vor drei Monaten übernommen wurde, sind nicht dasselbe Risiko.

Auf Hirovo sind die Reinigungsstellen nach Bundesland und Regierungsbezirk sortiert, zum Beispiel im Regierungsbezirk Köln, im Regierungsbezirk Darmstadt und im Regierungsbezirk Stuttgart.

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Minijob, Teilzeit, Vollzeit: was die Grenze wirklich kostet

Weil Objekte gereinigt werden, wenn sie leer sind, besteht die Branche überwiegend aus kurzen Einsätzen. Ein Bürogebäude braucht drei Stunden, nicht acht. Deshalb sind so viele Anzeigen Minijobs — und deshalb bauen sich viele Beschäftigte eine Vollzeitstelle aus zwei Verträgen zusammen.

Die Geringfügigkeitsgrenze ist seit 2022 an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Das entspricht rund 43 Arbeitsstunden monatlich zum Mindestlohn. Die Kopplung hat einen angenehmen Nebeneffekt: Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze mit, und Sie müssen Ihre Stunden nicht kürzen, um im Minijob zu bleiben.

Sozialversicherung und Ansprüche nach Beschäftigungsform, Stand 2026.
Minijob (bis 603 €)Teilzeit / Vollzeit
Krankenversicherung über den JobNein — Sie brauchen eine andere Absicherung (Familie, Hauptjob, freiwillig).Ja, mit Arbeitgeberanteil.
ArbeitslosenversicherungNein — daraus entsteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.Ja.
RentenversicherungVersicherungspflichtig, Befreiung auf Antrag möglich; die Befreiung senkt Ihre spätere Rente.Versicherungspflichtig, ohne Wahlmöglichkeit.
Bezahlter UrlaubJa, anteilig — gilt genauso wie in Vollzeit.Ja.
Lohn bei Krankheit und an FeiertagenJa — Entgeltfortzahlung und Feiertagsvergütung gelten auch hier.Ja.
BranchenmindestlohnGilt unverändert — die Beschäftigungsform ändert den Stundenlohn nicht.Gilt unverändert.

Zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro liegt der Übergangsbereich, in dem Ihre Beiträge gleitend ansteigen: Sie sind voll sozialversichert, zahlen anfangs aber nur reduzierte Beiträge. Wer regelmäßig knapp über der Minijob-Grenze arbeitet, verliert also nicht plötzlich das halbe Netto — ein weit verbreiteter Irrtum, der viele davon abhält, Stunden aufzustocken.

Zwei Verträge nebeneinander sind erlaubt und in dieser Branche üblich. Drei Punkte sollten Sie vorher klären: Die Höchstarbeitszeiten gelten für alle Tätigkeiten zusammen, nicht pro Arbeitgeber. Die Ruhezeit zwischen Feierabend und nächstem Dienstbeginn muss eingehalten werden. Und ein zweiter Minijob neben einem ersten Minijob wird zusammengerechnet — sobald Sie beide zusammen über der Grenze liegen, entsteht Versicherungspflicht.

Geteilter Dienst, Wegezeit und die Stunden, die verschwinden

Der geteilte Dienst ist das strukturelle Problem der Branche: morgens von 6 bis 9 Uhr ein Objekt, abends von 17 bis 20 Uhr ein anderes. Sechs bezahlte Stunden binden vierzehn Stunden Ihres Tages, denn die Pause dazwischen ist keine Arbeitszeit und wird nicht vergütet. Rechnen Sie deshalb nie den Stundenlohn, sondern immer den Tag: Wie viele Stunden bin ich gebunden, und wie viele werden bezahlt? Prüfen Sie außerdem, ob der anwendbare Tarifvertrag oder Ihr Arbeitsvertrag eine Regelung zu geteilten Diensten enthält — manche Betriebe zahlen dafür einen Zuschlag, andere nicht, und schriftlich gilt nur, was drinsteht.

Die Wegezeit ist der zweite Punkt, an dem Geld verloren geht. Der Weg von zu Hause zum ersten Objekt ist grundsätzlich nicht zu vergüten. Die Fahrt zwischen zwei Objekten im Laufe des Dienstes dagegen schon: Sie erbringen sie auf Weisung, also ist sie Arbeitszeit und muss mindestens mit dem Branchenmindestlohn bezahlt werden. Wer drei Objekte mit je zwanzig Minuten Fahrt dazwischen betreut, arbeitet vierzig Minuten pro Tag, die häufig in keinem Stundenzettel auftauchen.

Der Arbeitsschutz setzt dabei harte Grenzen, die auch bei geteilten Diensten gelten: höchstens acht Stunden werktäglich, verlängerbar auf zehn, wenn der Durchschnitt über den Ausgleichszeitraum stimmt; eine Ruhepause ab mehr als sechs Stunden Arbeit; und eine ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen. Ein Dienst, der um 22 Uhr endet, und einer, der um 5 Uhr beginnt, sind damit nicht vereinbar, egal wie gern Sie beide hätten.

Aufzeichnungen und Fristen

Die Gebäudereinigung gehört zu den Branchen, in denen der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen und die Unterlagen aufbewahren muss. Sie dürfen diese Aufzeichnungen einfordern. Führen Sie trotzdem Ihre eigenen: Objekt, Ankunft, Abfahrt, Fahrten dazwischen. Im Streitfall zählt nicht, was Sie erinnern, sondern was Sie belegen.

Und dann gibt es einen Mechanismus, der in Deutschland viele Ansprüche kostet: Ausschlussfristen. Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen regelmäßig vor, dass Ansprüche innerhalb einer kurzen Frist schriftlich geltend gemacht werden müssen, sonst verfallen sie — auch berechtigte. Wer drei Jahre lang unbezahlte Fahrzeiten sammelt und dann klagt, bekommt oft nur einen Bruchteil. Prüfen Sie die Frist in Ihrem Vertrag und im anwendbaren Tarifvertrag und reklamieren Sie schriftlich und zeitnah, nicht mündlich beim Vorarbeiter. Eine Ausnahme gibt es: Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn selbst kann durch eine Ausschlussfrist nicht beseitigt werden.

Gefahrstoffe: was der Arbeitgeber stellen muss

Reinigungsmittel sind Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung, und daraus folgen konkrete Pflichten, die nicht verhandelbar sind. Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, ein Verzeichnis der verwendeten Gefahrstoffe führen, die Sicherheitsdatenblätter zugänglich machen und für jeden Gefahrstoff eine Betriebsanweisung bereitstellen — in verständlicher Form und Sprache. Sie müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig unterwiesen werden.

Die persönliche Schutzausrüstung stellt der Arbeitgeber, und zwar kostenlos. Handschuhe, gegebenenfalls Schutzbrille, geeignetes Schuhwerk, bei Höhenarbeit die Absturzsicherung: Diese Kosten dürfen Ihnen nicht auferlegt werden. Ein Betrieb, der Handschuhe vom Lohn abzieht oder erwartet, dass Sie Ihre Mittel selbst mitbringen, verstößt gegen den Arbeitsschutz — und das ist meist nicht der einzige Punkt, an dem gespart wird.

Zwei Dinge sind in diesem Beruf besonders wichtig. Erstens: Mischen Sie niemals zwei Produkte, insbesondere keinen sauren Sanitärreiniger mit einem chlorhaltigen Mittel — dabei entsteht giftiges Gas, und das ist der häufigste Chemieunfall der Branche. Zweitens: Feuchtarbeit, also Arbeit mit feuchten Händen oder in flüssigkeitsdichten Handschuhen über einen erheblichen Teil des Tages, ist der Hauptgrund für Hauterkrankungen in der Reinigung. Dafür gibt es Hautschutzpläne und arbeitsmedizinische Vorsorge; ab einem gewissen Umfang muss der Arbeitgeber diese Vorsorge veranlassen, darunter zumindest anbieten. Nehmen Sie das Angebot an, bevor die Haut kaputt ist, nicht danach.

Niemand Seriöses lässt Sie dafür bezahlen, dass Sie arbeiten. Keine Kaution für Dienstkleidung, keine „Bearbeitungsgebühr“ für die Vermittlung, kein selbst gekauftes Material, keine Summe, die angeblich nach dem ersten Monat zurückkommt. Bestehen Sie außerdem auf drei Dingen vor dem ersten Arbeitstag: der Anmeldung bei der Sozialversicherung — in der Gebäudereinigung muss die Meldung vor Beschäftigungsbeginn erfolgen, und Sie müssen bei der Arbeit ein Ausweisdokument mitführen, weil die Branche gezielt kontrolliert wird —, dem schriftlichen Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen, den der Arbeitgeber Ihnen von sich aus aushändigen muss, und einer vollständigen Firmenanschrift. Ohne Anmeldung haben Sie keinen Unfallversicherungsschutz, keine Rentenzeiten und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld — und die Folgen trägt nicht der Betrieb, sondern Sie.

Ausbildung, Meister und der Weg nach oben

Gebäudereiniger ist ein anerkannter Ausbildungsberuf des Handwerks: drei Jahre duale Ausbildung, Berufsschule meist in Blockform, Abschluss mit der Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer. Inhalte sind unter anderem Oberflächen- und Werkstoffkunde, Reinigungsverfahren, Maschinentechnik, Hygiene, Fassaden- und Glasreinigung sowie Arbeitssicherheit. Für Quereinsteiger ist auch die Externenprüfung interessant: Wer die Tätigkeit lange genug ausgeübt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Gesellenprüfung zugelassen werden, ohne die Ausbildung noch einmal zu durchlaufen. Fragen Sie bei Ihrer Handwerkskammer nach den Bedingungen.

Ein verbreiteter Irrtum betrifft den Meister. Die Gebäudereinigung ist seit der Novelle der Handwerksordnung im Jahr 2004 ein zulassungsfreies Handwerk: Für die Selbstständigkeit ist kein Meisterbrief erforderlich, ein Gewerbe und die Eintragung bei der Handwerkskammer genügen. Das erklärt viel über die Branche — sehr viele kleine Betriebe, harter Preiswettbewerb um Objekte, und genau deshalb ist der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn die einzige verlässliche Untergrenze. Der Gebäudereinigermeister existiert weiterhin als Fortbildungsabschluss und ist der übliche Weg in die Betriebs- oder Objektleitung, aber er ist keine Zugangsvoraussetzung.

Der Aufstieg im Betrieb verläuft in der Regel so: Reinigungskraft, dann Vorarbeiter mit Verantwortung für ein Objekt, dann Objektleitung mit mehreren Objekten, Personaleinsatzplanung, Qualitätskontrolle und Kundenkontakt, danach Betriebsleitung. Für die Objektleitung braucht es fast immer den Führerschein, Grundkenntnisse in der Kalkulation und die Bereitschaft, Beschwerden von Kunden entgegenzunehmen. Wer stattdessen fachlich aufsteigen will, geht in die Glas- und Fassadenreinigung oder in die Klinikreinigung.

Stellenanzeigen richtig lesen

  • „Auf Minijob-Basis“ oder „auf 603-Euro-Basis“. Rund 43 Stunden im Monat zum Mindestlohn, keine Arbeitslosenversicherung, keine Krankenversicherung über diesen Job. Als Zweitjob sinnvoll, als einzige Einnahmequelle selten.
  • „Springer“. Sie vertreten in wechselnden Objekten. Fast immer mit Führerschein, oft besser bezahlt, aber die Planung ist unruhig. Klären Sie vor der Zusage, ob die Fahrten zwischen den Objekten als Arbeitszeit bezahlt werden und ob es eine Kilometerpauschale gibt.
  • „Objektleitung“. Eine Führungsposition, keine Reinigungsstelle. Personaleinsatz, Qualitätskontrollen, Materialbestellung, Kundengespräche. Fragen Sie nach der Anzahl der Objekte und der Mitarbeiterzahl — beides bestimmt, ob die Stelle machbar ist.
  • „Glas- und Fassadenreinigung“. Lohngruppe 6, also deutlich mehr Geld — dafür Höhenarbeit, Wetter und in vielen Betrieben eine Bedienberechtigung für die Hubarbeitsbühne.
  • „Arbeitszeit nach Absprache“. Vorsicht. Ohne festgelegte Dauer und Lage der Arbeitszeit landen Sie faktisch in Abrufarbeit. Verlangen Sie die wöchentliche Stundenzahl und die Verteilung schriftlich im Vertrag.
  • „Erweitertes Führungszeugnis erforderlich“. Üblich bei Schulen, Kitas und Einrichtungen mit Minderjährigen. Kein Misstrauenssignal, sondern gesetzliche Anforderung des Objekts.
  • „Eigener Pkw von Vorteil“. Bedeutet meist mehrere Objekte. Fragen Sie nach der Erstattung, bevor Sie Ihr eigenes Auto einbringen.

Eine Bewerbung, die sofort verwendbar ist

Die Person, die Ihre Bewerbung liest, muss morgen früh um sechs ein Objekt besetzen. Schreiben Sie die Antwort in die ersten vier Zeilen.

  • Verfügbarkeit in Planungssprache. „Ab 5:30 Uhr“, „abends bis 21 Uhr“, „samstags möglich“, „kurzfristige Vertretung möglich“. Genau mit diesen Begriffen werden Dienstpläne gebaut.
  • Objekte nach Art und Größe. „Bürogebäude, vier Etagen, rund 3.500 m², fünfmal wöchentlich, Team von zwei Personen“ oder „Pflegeheim, 18 Monate, Desinfektionsreinigung“ sagt mehr als eine Liste von Firmennamen.
  • Maschinen beim Namen nennen. Einscheibenmaschine, Scheuersaugmaschine (Nachläufer oder Aufsitz), Hochdruckreiniger, Sprühextraktionsgerät, Wassersauger, Osmoseanlage. Wer diese Begriffe verwendet, wird anders eingestuft als jemand, der „Erfahrung mit Reinigung“ schreibt.
  • Schulungen und Nachweise. Hygieneschulung, Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, Unterweisungen zu Gefahrstoffen, Bedienberechtigung für Hubarbeitsbühnen, erweitertes Führungszeugnis.
  • Führerschein und Fahrzeug. Für Springer- und Mehrobjektstellen oft der einzige Grund, warum eine Bewerbung vor einer anderen liegt.
  • Wohnort und Anfahrt um sechs Uhr. Ein Dienstbeginn vor dem ersten Bus ist die häufigste Ursache dafür, dass eine Stelle im ersten Monat wieder endet. Schreiben Sie, wie Sie hinkommen.
  • Eine erreichbare Referenz. Dieser Beruf lebt von Vertrauen: Schlüssel, Alarmcodes, leere Gebäude in der Nacht. Ein namentlich genannter Vorarbeiter, der für Sie spricht, wiegt schwerer als jedes Zertifikat.

Wenn Sie umgekehrt als Dienstleister oder Privatperson jemanden für ein Objekt suchen, finden Sie Anbieter im Hirovo-Verzeichnis für Reinigungsdienste.

Wo Sie Reinigungsstellen auf Hirovo finden

Die Angebote sind nach Land, Bundesland und Regierungsbezirk sortiert, damit Sie dort suchen, wo ein Dienstbeginn um sechs Uhr überhaupt machbar ist.

Ein letzter Hinweis zur Vorbereitung: Nehmen Sie zum ersten Gespräch drei Fragen mit, die Sie zuverlässig einordnen können. Welche Lohngruppe gilt für diese Tätigkeit? Wie sieht der Dienstplan Objekt für Objekt aus, inklusive der Fahrten dazwischen? Und seit wann betreut der Betrieb dieses Objekt? Wer diese drei Antworten schriftlich hat, weiß mehr über die Stelle als die meisten, die sie bereits angetreten haben.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Ausbildung, um in der Gebäudereinigung zu arbeiten?

Nein. Die meisten steigen als angelernte Reinigungskraft ein, und genau deshalb stellt die Branche durchgehend ein. Es gibt zwar den anerkannten Ausbildungsberuf Gebäudereiniger mit dreijähriger dualer Ausbildung und Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer, aber er ist keine Einstellungsvoraussetzung. Was der Arbeitgeber liefern muss, ist die Unterweisung an Ihrem Arbeitsplatz: die Produkte, die Sie verwenden, die Abläufe im Objekt, die Schutzausrüstung. Auf bestimmten Objekten kommen Zusatzanforderungen dazu: eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz im Lebensmittelbereich, Hygieneschulungen in Kliniken und Pflegeheimen, ein erweitertes Führungszeugnis in Schulen und Kitas. Das sind Objektanforderungen, keine Berufszugangsvoraussetzungen.

Wie viel verdient man in der Gebäudereinigung?

Die Untergrenze ist nicht der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, sondern der Branchenmindestlohn aus dem Tarifvertrag des Gebäudereiniger-Handwerks. Er ist über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt worden und gilt deshalb für jeden Betrieb der Branche, unabhängig von Tarifbindung oder Gewerkschaftsmitgliedschaft. Er liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn, der zum 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde liegt. Entscheidend ist die Lohngruppe: Innen- und Unterhaltsreinigung fällt unter Lohngruppe 1, Glas- und Fassadenreinigung unter Lohngruppe 6, und zwischen beiden liegen mehrere Euro pro Stunde. Die Beträge werden neu verhandelt und ändern sich in der Regel zum 1. Januar, deshalb sollten Sie vor jedem Gespräch die aktuelle Lohntabelle nachschlagen; die geltenden Branchenmindestlöhne werden auch vom Zoll veröffentlicht. Dazu kommen Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.

Was passiert mit meinem Job, wenn das Objekt den Anbieter wechselt?

Das ist der wichtigste Unterschied zu anderen Ländern, und die Antwort lautet: es kommt darauf an. Ein bloßer Auftragswechsel ist noch kein Betriebsübergang. § 613a BGB greift erst, wenn der neue Dienstleister eine wirtschaftliche Einheit übernimmt, und in personalintensiven Dienstleistungen wie der Reinigung entscheidet dafür nach der Rechtsprechung vor allem, ob er einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil der bisherigen Belegschaft weiterbeschäftigt. Übernimmt er die Mannschaft, gehen die Arbeitsverhältnisse mit Betriebszugehörigkeit und bisherigen Bedingungen auf ihn über, und tariflich oder betrieblich geregelte Bedingungen dürfen ein Jahr lang nicht zu Ihrem Nachteil geändert werden. Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam. Sie müssen schriftlich unterrichtet werden und können innerhalb eines Monats widersprechen, was in der Praxis aber selten sinnvoll ist: Sie bleiben dann bei einem Arbeitgeber, der das Objekt verloren hat.

Muss die Fahrzeit zwischen zwei Objekten bezahlt werden?

Ja. Der Weg von zu Hause zum ersten Einsatzort ist grundsätzlich kein Arbeitsentgelt, die Fahrt zwischen zwei Objekten während des Dienstes dagegen schon: Sie erbringen sie auf Weisung des Arbeitgebers, also ist sie Arbeitszeit und muss mindestens mit dem Branchenmindestlohn vergütet werden. Das ist der häufigste Grund, warum ein Stundenlohn auf dem Papier stimmt und auf dem Konto nicht. In der Gebäudereinigung ist der Arbeitgeber außerdem verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen und die Unterlagen aufzubewahren, weil die Branche zu den besonders kontrollierten Bereichen gehört. Führen Sie trotzdem eigene Aufzeichnungen pro Objekt, denn im Streitfall zählt, was Sie belegen können.

Was bedeutet „auf Minijob-Basis“ konkret?

Es bedeutet eine geringfügige Beschäftigung unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze, die seit 2022 an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist und 2026 bei 603 Euro im Monat liegt. Praktisch sind das rund 43 Arbeitsstunden pro Monat zum Mindestlohn, also etwa zehn Stunden pro Woche. Die Kopplung sorgt dafür, dass die Stundenzahl bei Lohnerhöhungen ungefähr gleich bleibt. Sie zahlen keine Arbeitslosenversicherung und erwerben daraus auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, und krankenversichert sind Sie über diesen Job nicht. In der Rentenversicherung sind Sie versicherungspflichtig, können sich aber auf Antrag befreien lassen, was Ihre Rentenanwartschaft verringert. Was viele nicht wissen: bezahlter Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Feiertagsvergütung und Kündigungsfristen gelten im Minijob genauso wie in Vollzeit.

Woran erkenne ich einen unseriösen Arbeitgeber?

An drei Dingen, die sich vor dem ersten Arbeitstag prüfen lassen. Erstens die Sofortmeldung: In der Gebäudereinigung muss der Arbeitgeber Sie vor Aufnahme der Beschäftigung bei der Rentenversicherung anmelden, und Sie müssen bei der Arbeit ein Ausweisdokument mitführen, weil die Finanzkontrolle Schwarzarbeit die Branche gezielt prüft. Zweitens der schriftliche Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen, den Ihnen der Arbeitgeber von sich aus aushändigen muss. Drittens das Geld: Niemand darf Sie dafür zahlen lassen, dass Sie arbeiten. Keine Kaution für Dienstkleidung, keine Vermittlungsgebühr, kein selbst gekauftes Material, keine Summe, die nach dem ersten Monat angeblich zurückkommt. Die persönliche Schutzausrüstung stellt der Arbeitgeber kostenlos. Und geben Sie weder Kontodaten noch Ausweiskopien heraus, bevor ein Vertrag mit vollständiger Firmenanschrift vorliegt.


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